ABWICKLUNGS%HINWEISE
FÜR WARTUNGS-
UND REPARATUR%VERTRAG 

  • Fehlersuche max. 0,5 Std. danach bitte Rücksprache mit Dautel  (Fehlersuche ist nicht erforderlich bei offensichtlichen Mängeln wie z.B. beschädigten Warnleuchten, etc.)
  • Ist Ihnen die Einhaltung unserer Richtzeiten (siehe jeweils gültige Richtzeitentabelle) nicht möglich, wenden Sie sich bitte rechtzeitig zwecks Hilfestellung an unsere Serviceabteilung.
  • Hydrauliköl vergüten wir zum jeweils gültigen Dautel-Listenpreis (netto).
  • Bei groben Abweichungen der genannten Richtzeiten bzw. bei erkennbar umfangreichen Instandsetzungen (> 3 Stunden) ist vor Ausführung der Arbeiten schriftlich eine Genehmigung gegen Kostenvoranschlag von Dautel einzuholen.
  • Der Wartungs- und Reparaturvertrag deckt üblicherweise alle notwendigen Arbeiten und Ersatzteile zur Instandsetzung und Wartung der im Vertrag befindlichen Ladebordwand. u.A. UVV-Prüfung, Ölwechsel, etc. 

Nicht unter Wartungs- und Reparturvertrag fallen: 

  • Instandsetzungen, die durch Gewalt, fehlerhafte Montage des Aufbauherstellers, Folgeschadenchäden durch nichtdurchgeführte UVV-Prüfungen und Nichteinhaltung der Wartungs- und Bedienungsanleitung, Warnflaggen, Überschreitung der max. vorgegebenen Tragfähigkeit und der vorgegebenen Lastabstände, unsachgemäße Verwendung und durch Kollisionen bzw. deren Folgen eingetreten sind. 
  • Warnflaggen sowie geräuschdämmende Plattformbeläge.

Die Kosten der Instandsetzung in diesen Fällen sind vom Betreiber oder vom Verursacher zu bezahlen.
 

  • Innerhalb des Vertrags-Zeitraums sind während der ersten 2 Jahre alle ausgetauschten Altteile an uns zurückzusenden. Danach bitte alle Altteile ab einem Warenwert von > 50 EUR Listenpreis an uns zurücksenden. 
  • Die Rücksendung soll auf dem günstigsten Wege erfolgen (Post/Paketdienst). Auf Wunsch kann Abholung organisiert werden. 
  • Bitte verwenden Sie für alle Rücksendungen die von uns zur Verfügung gestellten Gewährleistungsantrags-Formulare (Papierform oder Mailform auf unserer Homepage). Eine genaue Beschreibung, sowohl der Störung, als auch der Behebung ist unbedingt notwendig. Ist keine Beschreibung möglich, so ist vor Reparaturbeginn die Hotline von Dautel zu kontaktieren und entsprechendes Bildmaterial beizufügen. 
  • Dautel ersetzt Lohnkosten jeweils zum derzeit gültigen Dautel Gewährleistungsstundensatz. 
  •  Ersatz für Schadteile muss bei Dautel bestellt werden. Die Teile werden durch Dautel zum Bruttopreis abzüglich Rabatt fakturiert. Ersatzteile werden von Dautel ausschließlich zu unserem Nettoverkaufspreis vergütet. 
  • Die zurückgesandten Teile sollten gekennzeichnet sein. 
  • Kosten für Außenmontagen können nur dann übernommen werden, wenn diese aufgrund des Ausfalles zwingend notwendig waren (Fahrzeug nicht mehr fahrbereit). 
  • Nicht zulässig sind generell überfahren der Plattform mit Staplern und Flurförderfahrzeugen. 
  • Wartungen und UVV-Prüfungen sind jährlich durchzuführen, im Prüfbuch zu dokumentieren und auf Verlangen nachzuweisen. 
  • Der Vertrag deckt maximal 2-Schichtbetrieb ab. 
  • Dautel empfiehlt ausdrücklich die Lagerbevorratung der von Dautel im Mini-Ersatzteilvorschlag aufgeführten Teile, um Versandkosten zu sparen und Fahrzeugstandzeiten zu reduzieren.
  • Dautel liefert Ersatzteilsendungen im Rahmen des Vertrages per Paketdienst frachtfrei. Dautel übernimmt keine Frachtkosten für Expresssendungen, sowie für im Mini-Ersatzteilvorschlag aufgeführte Teile. 
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