GEWÄHRLEIS%TUNGSANTRAG

LADEBORDWAND

Die Gewährleistungsfrist für Dautel Ladebordwände beträgt sofern nichts anderes vereinbart ist  24 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Auslieferung in unserem Werk.

Grundlage für die ersten 12 Monate der Gewährleistung ist eine Funktionskontrolle der Ladebordwand nach Montage an das Fahrzeug. Voraussetzung für die weiteren 12 Monate Gewährleistung ist die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen UVV-Prüfung in einer von uns autorisierten Fachwerkstatt, sowie Durchführung eines Ölwechselservices inclusive Wartung gemäß den Vorgaben unseres Bedienungs- /Wartungsheftes. Entsprechende Belege sind auf Verlangen vorzuweisen.

Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt 12 Monate ab Lieferscheindatum.

Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt nicht zum Neubeginn der Verjährungsfrist.

Die Gewährleistungsfrist verkürzt sich jedoch bei Verwendung des Liefergegenstandes im 2-Schichtbetrieb um 25 % und im 3-Schichtbetrieb um 50 %.

Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluß jeglicher Rechte des Bestellers bei Mängeln (Gewährleistungsrechte) verkauft.

Die Gewährleistung gilt für alle bestimmungsgemäßen Verwendungen im öffentlichen Straßenverkehr. Nicht bestimmungsgemäße Verwendungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Dautel GmbH und führen bei Nichtgenehmigung und folgegemäßem Ausfall zum Ausschluß der Gewährleistung.

Die Gewährleistung erstreckt sich im Falle der Montage der Dautel Ladebordwand durch Dautel-Monteure auch auf die Befestigung am Fahrzeug. Schnittstellen zwischen Ladebordwand und Fahrgestell sind in jedem Fall die von Dautel vorinstallierten Steckverbindungen.

Die Dautel GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, gestellte Gewährleistungsansprüche sachlich zu überprüfen. Die Angemessenheit von Material- und Lohnkosten wird bestimmt durch unsere Richtlinien und Richtwerte (Arbeitszeitwerte). Mögliche Ablehnungen werden sachlich begründet.

Gewährleistungsarbeiten sollen zeitnah in einer von Dautel autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden.  In besonderen Fällen können Gewährleistungsarbeiten durch Dautel GmbH oder deren Außendienstmonteure durchgeführt werden. Das Fahrzeug ist dazu jeweils kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Gewährleistungsanträge sind mittels den von uns in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Antragsformularen (auf Homepage www.dautel.de)  vollständig ausgefüllt an uns einzureichen.

Für Gewährleistungsarbeiten dürfen nur Orginal Dautel Ersatzteile verbaut werden. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Ausgetauschte Altteile sind im gereinigten Zustand zur Prüfung generell an uns zurückzureichen, ohne Altteilrücksendung besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.  Altteile sollen spätestens nach 15 Arbeitstagen an Dautel zurückgesandt werden. Erstattete Altteile gehen in das Eigentum der Dautel GmbH über.

Dautel stellt für den Austausch von Teilen Richtzeitentabellen zur Verfügung. Sollten die Vorgabezeiten nicht eingehalten werden können oder werden Reparaturen notwendig, welche nicht Bestandteil der Richtzeitentabellen sind, ist grundsätzlich die Genehmigung unserer Hotline einzuholen. Bei erfolgloser Fehlersuche ist spätestens nach 30 Minuten technische Hilfestellung bei der Dautel Hotline einzuholen. Für Gewährleistungsarbeiten von mehr als 3 Stunden ist generell die Genehmigung der Dautel Hotline einzuholen.

Die Vergütung von Gewährleistungsarbeiten erfolgt unter Zugrundelegung der jeweiligen Richtzeitentabelle und des derzeit gültigen Gewährleistungsstundensatzes.

Außenmontagen können im Rahmen der Gewährleistung nur dann anerkannt werden, wenn das Fahrzeug durch den Ausfall nicht mehr fahrbereit ist und auch mittels Notbedienung nicht mehr zu schließen ist. Die Vergütung erfolgt jeweils zum derzeit gültigen Gewährleistungsstundensatz und Kilometerpauschale.

 

Die Gewährleistung ist unter anderem ausgeschlossen für Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

1.      Nichteinhaltung der Betriebsanleitung- und Wartungsvorschriften

2.      Durch Dritte vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten

3.      Fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte

4.      Technische Abnutzung oder natürliche Alterung

5.      Unsachgemäße, bestimmungswidrige oder ungeeignete Verwendung des Liefergegenstandes

6.      Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Betriebsbeanspruchung

7.      Für Verschleißteile und Betriebsstoffe wie Dichtungen, Filter, Hydrauliköl, Warnflaggen usw.

8.      Einstellungsarbeiten (z. B. an Neigzylindern)

9.      Chemische oder physikalische Einflüsse durch fehlerhafte Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe

10.    Schäden, hervorgerufen durch Unterspannung aufgrund leerer Batterien oder ungeeignetem Kabelquerschnitt

11.    Schäden, für nicht im Rahmen der regelmäßigen Warung beseitigter Lackschäden,  z. B. Korrosion und/oder daraus resultierender Folgeschäden

 

Kosten für Verdienstausfall, Mietwagen sowie Folgekosten sind von der Gewährleistung nicht gedeckt und können nicht übernommen werden.

Im weiteren weisen wir ausdrücklich auf Punkt 11 „Haftung bei Mängeln“ unserer allgemeinen Lieferbedingungen  und auf unsere „Hinweise zur Gewährleistungsabwicklung“ hin.

Folgende Angaben werden grundsätzlich benötigt:      

  • Kundennummer
  • Fertigungsnummer
  • Reparaturdatum
  • Genaue Fehlerbeschreibung
  • Genaue Reparaturbeschreibung
  • Schriftlicher Nachweis der UVV-Prüfung und des Wartungsdienstes nach mehr als 12 Monaten Einsatzzeit
     

Altteile sind spätestens nach 15 Arbeitstagen an Dautel zurückzusenden, ohne Rücksendung des Altteiles ist keine Gewährleistungsbearbeitung möglich. Ausgetauschte Altteile bitten wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, kostengünstigst an uns zurückzusenden. Auf Wunsch kann Abholung durch Dautel organisiert werden. Zurückgesandte Ware muß von Papieren begleitet werden (Durchschlag/Kopie Garantieantrag oder Dautel-Rücklieferschein/Kopie Lieferschein!) Für großvolumige oder überschwere Ware kann nach Rücksprache mit Dautel eine Abholung organisiert werden.
 

Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn nicht nachweislich einmal im Jahr ein Servicedienst einschließlich der UVV-Überprüfung, Ölwechselservice und Wartung gemäß Vorgaben unseres Bedienungs- Wartungsheftes  in einer autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt wird.

Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren jeweils gültigen Allgemeinen Lieferbedingungen

Grundlage für die Gewährleistung sind generell unsere jeweils gültigen Allgemeinen Lieferbedingungen

KIPPER/ WECHSELSYSTEME/ KOMMUNALTECHNIK

Die Gewährleistungsfrist für Dautel Kipper, Schnellwechselsysteme, Kommunaltechnik beträgt sofern nichts anderes vereinbart ist  12 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Auslieferung in unserem Werk.

Die Gewährleistungsfrist verkürzt sich jedoch bei Verwendung des Liefergegenstandes im 2-Schichtbetrieb um 25 % und im 3-Schichtbetrieb um 50 %.

Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt 12 Monate ab Lieferscheindatum.

Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt nicht zum Neubeginn der Verjährungsfrist.

Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluß jeglicher Rechte des Bestellers bei Mängeln (Gewährleistungsrechte) verkauft.
 

Die Gewährleistung gilt für alle bestimmungsgemäßen Verwendungen. Nicht bestimmungsgemäße Verwendungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Dautel GmbH und führen bei Nichtgenehmigung und folgegemäßem Ausfall zum Ausschluß der Gewährleistung.

Die Gewährleistung erstreckt sich im Falle der Montage des Dautel Kippers, Schnellwechselsystems,  Kommunaltechnik durch Dautel Monteure auch auf die Befestigung am Fahrzeug. Schnittstellen zwischen Aufbau und Fahrgestell sind in jedem Fall die von Dautel vorinstallierten Steckverbindungen.

Die Dautel GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, gestellte Gewährleistungsansprüche sachlich zu überprüfen. Die Angemessenheit von Material- und Lohnkosten wird bestimmt durch unsere Richtlinien und Richtwerte (Arbeitszeitwerte). Mögliche Ablehnungen werden sachlich begründet.

Gewährleistungsarbeiten sollen zeitnah durchgeführt werden. In besonderen Fällen können Gewährleistungsarbeiten durch Dautel GmbH oder deren Außendienstmonteure durchgeführt werden. Das Fahrzeug ist dazu jeweils kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Gewährleistungsanträge sind mittels den von uns in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Antragsformularen (auf Hompage www.dautel.de) vollständig ausgefüllt an uns einzureichen.

Für Gewährleistungsarbeiten dürfen nur Orginal Dautel Ersatzteile verbaut werden. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Ausgetauschte Altteile sind im gereinigten Zustand zur Prüfung generell an uns zurückzureichen, ohne Altteilrücksendung besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.  Altteile sollen spätestens nach 15 Arbeitstagen an Dautel zurückgesandt werden. Erstattete Altteile gehen in das Eigentum der Dautel GmbH über.

Dautel stellt für den Austausch von Teilen Richtzeiten zur Verfügung. Sollten die Vorgabezeiten nicht eingehalten werden können oder werden Reparaturen notwendig, welche nicht Bestandteil der Richtzeitentabellen sind, ist grundsätzlich die Genehmigung unserer Hotline einzuholen. Bei erfolgloser Fehlersuche ist spätestens nach 30 Minuten technische Hilfestellung bei der Dautel Hotline einzuholen. Für Gewährleistungsarbeiten von mehr als 3 Stunden ist generell die Genehmigung der Dautel Hotline einzuholen.

Die Vergütung von Gewährleistungsarbeiten erfolgt unter Zugrundelegung der jeweiligen Richtzeitentabelle und des derzeit gültigen Gewährleistungsstundensatzes.

Außenmontagen können im Rahmen der Gewährleistung nur dann anerkannt werden, wenn das Fahrzeug durch den Ausfall nicht mehr fahrbereit ist. Die Vergütung erfolgt jeweils zum derzeit gültigen Gewährleistungsstundensatz und Kilometerpauschale.

 

Die Gewährleistung ist unter anderem ausgeschlossen für Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

1.      Nichteinhaltung der Betriebsanleitung- und Wartungsvorschriften

2.      Durch Dritte vorgenomme Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten

3.      Fehlerhafte Montage oder fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte

4.      Technische Abnutzung oder natürliche Alterung

5.      Unsachgemäße, bestimmungswidrige oder ungeeignete Verwendung des  Liefergegenstandes

6.      Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Betriebsbeanspruchung

7.      Für Verschleißteile und Betriebsstoffe wie Dichtungen,  Filter, Hydrauliköl,  usw.

8.      Einstellungsarbeiten

9.      Chemische oder physikalische Einflüsse durch fehlerhafte Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe

10.    Schäden, für nicht im Rahmen der regelmäßigen Wartung beseitigte Lackschäden, wie z. B. Korrosion und/oder daraus resultierende Folgeschäden.

 

Kosten für Verdienstausfall, Mietwagen sowie Folgekosten sind von der Gewährleistung nicht gedeckt und können nicht übernommen werden.

Folgende Angaben werden grundsätzlich benötigt:      

  • Kundennummer
  • Fertigungsnummer
  • Reparaturdatum
  • Genaue Fehlerbeschreibung
  • Genaue Reparaturbeschreibung
  • Schriftlicher Nachweis des Wartungsdienstes nach mehr als 12 Monaten Einsatzzeit in Form einer Rechnungskopie der Wartung.
     

Altteile sind spätestens nach 15 Arbeitstagen an Dautel zurückzusenden, ohne Rücksendung des Altteiles ist keine Gewährleistungsbearbeitung möglich. Ausgetauschte Altteile bitten wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, kostengünstigst an uns zurückzusenden. Auf Wunsch kann Abholung durch Dautel organisiert werden. Zurückgesandte Ware muß von Papieren begleitet werden (Durchschlag/Kopie Gewährleistungsantrag oder Dautel-Rücklieferschein/Kopie Lieferschein!) Für großvolumige oder überschwere Ware kann nach Rücksprache mit Dautel eine Abholung organisiert werden.
 

Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn nicht nachweislich einmal im Jahr ein Wartungsdienst gemäß Vorgaben unseres Bedienungs- Wartungsheftes  in einer autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt wird.

Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren jeweils gültigen Allgemeinen Lieferbedingungen.

Grundlage für die Gewährleistung sind generell unsere jeweils gültigen Allgemeinen Lieferbedingungen!

ACHTUNG!

Der Gewährleistungsantrag soll spätestens 14 Tage nach Reparaturdatum vollständig ausgefüllt eingesandt
werden. Unsere Vertrags- und Lieferbedingungen sind Bestandteil dieses Gewährleistungs-Antrages.
Verrechnung erst nach vorliegender Gutschrift möglich.

 

WICHTIG!

Die reklamierten Altteile wurden

 

 

zur Begutachtung an DAUTEL eingesandt.

Lieferschein für Altteile beifügen. Ersatzweise eingebaute Teile erhalten mit

 

Defektbeschreibung

 








Kopie des Lieferscheins (.pdf)
Kopie der Rechnung (.pdf)
Bilder von Schadteilen (.jpg, .png)